Wie das Energielabel für luftführende Öfen und Heizkamine zu lesen ist
Energy Labelling: Was sich für die Verbraucher ändert
Was die ErP-Richtlinien („Energy Related Products“) der EU bedeuten
Im Jahr 2015 verabschiedete die EU vier grundlegende Richtlinien für Heizgeräte (ErP-Richtlinie), in die auch mit Pellets oder Holz befeuerte Heizkessel, Öfen und Heizkamine eingeschlossen sind.
Ziel dieser Richtlinien ist es, auf dem europäischen Markt nur Geräte „der neuesten Generation“, die mit dem EU-Energielabel (Energy Labelling) unter Anführung der betreffenden Energieeffizienzklasse gekennzeichnet sein müssen, einzuführen.
Was die mit Biomasse betriebenen Geräte betrifft, tritt die ErP-Richtlinie in den 28 EU-Ländern und in allen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) wie folgt in Kraft:
- Für Biomasse-Heizkessel trat die Kennzeichnungspflicht am 1. April 2017 in Kraft (Delegierte Verordnung (EU) 2015/1187 der Kommission).
- Für mit Biomasse betriebene Hausgeräte, d. h. für die mit Pellets oder Holz befeuerten Öfen und Heizkamine, tritt die Kennzeichnungspflicht am 1. Januar 2018 in Kraft (Delegierte Verordnung (EU) 2015/1186 der Kommission).

Ab 1. Januar 2018 müssen alle zum Verkauf angebotenen Öfen und Heizkamine mit einem Energielabel gekennzeichnet sein, das dem bereits seit Jahren für Elektrogroßgeräte vorgeschriebenen gleicht.
Bei luftführenden Öfen und Heizkaminen befinden sich auf dem Etikett folgende Angaben:
- Name oder Warenzeichen des Lieferanten
- Modellkennung des Lieferanten
- Energieeffizienzklasse des Geräts nach einer Skala von G bis A++
- die direkte Wärmeleistung, d. h. die Nennleistung des Geräts in kW.

Wie das Energielabel für wasserführende Öfen und Heizkamine zu lesen ist
Auf dem Energielabel für wasserführende Öfen und Heizkamine müssen sich dieselben Angaben wie bei den luftführenden Geräten befinden, aber zusätzlich muss auch die indirekte Wärmeleistung, d. h. die vom Gerät an das Wasser der Heizanlage abgegebene Leistung angegeben sein.