Ab 2022 in der EU nur noch „umweltverträgliche“ Öfen und Kamine
Über die Umweltverträglichkeit von Pellets und Holz gibt es keinen Zweifel. Diese erneuerbaren Brennstoffe wirken sich praktisch neutral auf die CO2-Emissionen aus und können im Vergleich zur Verwendung herkömmlicher fossiler Brennstoffe wie Gas oder Diesel den gesamten CO2-Ausstoß um etwa 90 % senken, und zwar auch unter Berücksichtigung der Emissionen beim Anbau, bei der Verarbeitung und beim Transport des Brennstoffs.
Andererseits sind bei der Verbrennung in technisch veralteten Geräten negative Auswirkungen auf die Luftqualität möglich, besonders was den Ausstoß von Feinstaub und unverbrannten Gasen betrifft. Durch den schrittweisen Austausch veralteter Geräte durch Öfen, Kamine und Heizkessel der neuesten Generation könnten diese Auswirkungen deutlich reduziert werden.
Daher hat die Europäische Union Kriterien zur umweltverträglichen Planung auch von Biomasse-Wärmeerzeugern eingeführt, die von den Herstellern eingehalten werden müssen und zur Verbesserung der Umweltleistungen neuer Biomasse-Geräte auf dem europäischen Markt sowie einer umfassenden Senkung der Schadstoffemissionen in die Luft führen.
Die Ökodesign -Richtlinien treten in den 28 EU-Ländern und in allen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) wie folgt in Kraft:
- für Biomasse-Heizkessel tritt die Pflicht zur umweltgerechten Gestaltung am 1. Januar 2020 in Kraft (EU-Verordnung 2015/1189);
- für mit Biomasse betriebene Hausgeräte, d. h. für Öfen, Kamine und Herde, tritt die Pflicht zur umweltgerechten Gestaltung am 1. Januar 2022 in Kraft (EU-Verordnung 2015/1185).
Inhalt der Ökodesign-Verordnungen
Die beiden EU-Verordnungen zum Ökodesign legen die Mindestanforderungen an Festbrennstoff-Heizgeräte fest, die eingehalten werden müssen, damit diese Geräte auf dem europäischen Markt vertrieben werden können.
Zu diesen Anforderungen gehören zwei Aspekte, die als für den Umweltschutz entscheidend angesehen werden:
- die Energieeffizienz;
- die Emissionen an Feinstaub (PM), gasförmigem organisch gebundenem Kohlenstoff (OGC), Kohlenmonoxid (C) und Stickstoffoxiden (NOx).
Die EU-Vorschriften beschränken sich jedoch nicht auf die Festlegung von Mindestanforderungen. Sie legen auch fest, welche Mess- und Berechnungsverfahren angewendet werden müssen. Diese müssen EU-weit gleich, zuverlässig, genau und reproduzierbar sein und auf modernen, allgemein anerkannten Messmethoden beruhen.
Das MCZ Engagement: eine ganze Generation von MCZ-Geräten, die bereits dem Ökodesign entsprechen
Obwohl die Ökodesign-Verordnungen erst 2022 in Kraft treten, stimmt MCZ die Gestaltung seiner Öfen und Kamine bereits seit Jahren auf diese zukünftigen Anforderungen ab.
Daher erfüllt die gesamte Kollektion, sowohl Holz als auch Pellets, bereits heute die Mindestanforderungen an die Energieeffizienz und die Emissionswerte laut Ökodesign.
Was bedeutet das für den Kunden?
- Niedrigerer Verbrauch
- Mehr Einsparungen
- Umweltschutz
- Bessere Luftqualität